Gesetze / Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz
HZvG 2002§ 11 Freiwillige Weiterversicherung
Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung aus, muss dem Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen ermöglicht werden.